AGB
GELTUNGSBEREICH
Die Swiss Ice Cream Manufaktur GmbH (nachfolgend „SICM“) erbringt sämtliche Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der vom Auftraggeber bestätigten Auftragsbestätigung.
Mit der Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB ausdrücklich einverstanden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern sie nicht schriftlich von SICM bestätigt wurden.
Individuelle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
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LEISTUNG
SICM verpflichtet sich, die offerierten Leistungen professionell und sorgfältig zu erbringen. Die Produkte werden in einwandfreier Qualität hergestellt.
Sämtliche Rechte an präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten verbleiben im geistigen Eigentum von SICM. Eine Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.
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ALLGEMEINES
Vertragspartner ist der jeweilige Auftraggeber. Dieser ist für einen geordneten Ablauf des Projekts oder Anlasses verantwortlich.
SICM haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Organisation oder Durchführung eines Anlasses oder Projekts entstehen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten von SICM beruhen.
Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen, auch wenn der Anlass durch Dritte durchgeführt wird.
OFFERTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
Gestützt auf die Angaben des Auftraggebers erstellt SICM eine Offerte für die gewünschten Produkte oder Dienstleistungen. Offerten sind freibleibend und unverbindlich.
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die Auftragsbestätigung schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.
Die Bestätigung muss spätestens 21 Tage vor Lieferung oder Leistungserbringung erfolgen. Erfolgt die Bestätigung später, behält sich SICM vor, vom Auftrag zurückzutreten.
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ÄNDERUNGEN
Änderungen nach Vertragsabschluss bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.
Änderungswünsche müssen spätestens 14 Tage vor Auslieferung eingereicht werden. Spätere Änderungen können nicht garantiert werden.
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ANNULLIERUNG
Bei Annullierung durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:
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Bis 21 Tage vor dem Anlass: CHF 50 Bearbeitungsgebühr
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20 bis 7 Tage vor dem Anlass: 50 % des Bestellpreises
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Ab 6 Tage vor dem Anlass: 100 % des Bestellpreises
Übersteigt der effektiv entstandene Schaden diese Beträge, ist der tatsächliche Schaden zu ersetzen.
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BEIZUG DRITTER
SICM ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen. SICM verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion dieser Dritten.
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INFRASTRUKTUR
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Lokalitäten den Anforderungen entsprechen. Dazu gehören insbesondere:
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ausreichende Stromversorgung
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geeignete Zufahrt
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geeignete Parkmöglichkeiten
Kosten für Strom, Installationen oder sonstige Infrastruktur trägt der Auftraggeber.
Ist die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Infrastruktur nicht oder nur eingeschränkt möglich, bleibt der volle Bestellwert geschuldet.
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TRANSPORT UND BEWILLIGUNGEN
Der Transport erfolgt durch SICM.
Notwendige Ausnahmebewilligungen (z. B. Nacht- oder Sonntagsfahrten, Zufahrtsbewilligungen) sind vom Auftraggeber einzuholen.
Zusätzliche Transportkosten (z. B. Bahn, Lifte, Stapler) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
SICM kann eine Akontozahlung von in der Regel 50 % des kalkulierten Rechnungsbetrags verlangen.
Die Restrechnung ist innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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ANLIEFERUNG
Anlieferungen im Umkreis von 10 km um den Produktionsstandort Seewen (SZ) werden pauschal mit CHF 60 verrechnet.
Ab einer Bestellsumme von CHF 500 entfällt die Anlieferpauschale.
Weiter entfernte Lieferorte werden nach individueller Vereinbarung beliefert.
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EQUIPMENT
Zur Verfügung gestelltes Equipment bleibt Eigentum von SICM.
Eine Nutzung über den vereinbarten Zeitraum hinaus kann separat verrechnet werden (ab CHF 500 pro Monat und Gerät).
Das Equipment darf ausschliesslich bestimmungsgemäss verwendet werden. Schäden oder unsachgemässe Nutzung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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LIEFERZEITEN
Liefer- und Servicezeiten gelten als Richtwerte.
Bei Verzögerungen besteht kein Anspruch auf Preisreduktion oder Schadenersatz, ausser bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten von SICM.
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RETOURMATERIAL
Retourmaterial ist vollständig und unbeschädigt zurückzugeben.
Verluste oder Schäden werden zum Neuwert in Rechnung gestellt.
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GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
SICM gewährleistet die einwandfreie Qualität der gelieferten Produkte.
Mängel sind unmittelbar bei Lieferung zu melden. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Mit Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
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ANWENDBARES RECHT
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Zug.
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SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Cham, 13. Februar 2022


